CORONA VERORDNUNG
Die Landesregierung hat am 1.4.2022 die neue Corona-Verordnung
veröffentlicht, die ab 3.4.2022 und zunächst bis längstens 1.5.2022 gilt
und dem Gastgewerbe wieder zahlreiche Freiheiten zurückgibt.
DIE BISHERIGEN ZUGANGSREGELUNGEN ENTFALLEN. ES IST DAMIT
KEINE KONTROLLE VON 3G-NACHWEISEN MEHR ERFORDERLICH,
JEDER GAST HAT ZUTRITT, UNABHÄNGIG VOM IMPFSTATUS -
NEBEN GEIMPFTEN UND GENESENEN AUCH UNGEIMPFTE
(AUCH OHNE TEST).
IM EIGENEN INTERESSE UND MIT RÜCKSICHT AUF ANDERE GÄSTE
EMPFEHLEN WIR EINE MASKE ZU TRAGEN, WENN SIE SICH
VOM TISCH ERHEBEN.
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